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Kältemittel kaufen: Sachkunde, Nachweis und Versand

·6 Min. Lesezeit· Redaktion DRC Kältetechnik

Wer darf F-Gas-Kältemittel kaufen, welcher Nachweis ist nötig und was gilt für Propan (R290)? Ein Überblick über die Regeln nach F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573.

Kältemittel sind keine gewöhnliche Handelsware. Für fluorierte Kältemittel (F-Gase) schreibt die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 vor, an wen sie abgegeben werden dürfen – und Händler müssen das prüfen. Für das natürliche Kältemittel Propan (R290) gelten dagegen vor allem Gefahrstoff- und Gefahrgutregeln. Dieser Beitrag gibt einen Überblick; er ersetzt keine Rechtsberatung.

Welche Kältemittel sind betroffen?

GruppeBeispieleAbgabe
HFKW (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe)R134a, R32, R407C, R410A, R507Anur an zertifizierte Käufer
HFO und HFO-GemischeR1234yf, R449A, R452A, R454B, R454C, R513Anur an zertifizierte Käufer
Kohlenwasserstoffe (kein F-Gas)R290 (Propan), R600a (Isobutan)keine F-Gas-Sachkunde nötig, aber Gefahrstoff- und Gefahrgutregeln

F-Gase: Abgabe nur mit Zertifikat

Nach Artikel 11 der F-Gase-Verordnung dürfen fluorierte Kältemittel für Installation, Wartung und Reparatur nur an Personen mit gültiger Sachkundebescheinigung oder an Unternehmen abgegeben werden, die zertifiziert sind bzw. zertifiziertes Personal beschäftigen.

Wichtig für die Praxis: Eine bloße Selbsterklärung per Häkchen genügt nicht. Das Umweltbundesamt stellt klar, dass sich der Verkäufer vergewissern können muss, dass der Käufer die Voraussetzungen erfüllt (UBA, FAQ zur F-Gase-Verordnung, Abschnitt 9).

Was Sie bei der Bestellung bei uns angeben:

  • Zertifikatsnummer (Personen- oder Unternehmenszertifikat)
  • ausstellende Stelle
  • Verwendungszweck

Wir prüfen die Angaben, bevor das Kältemittel abgegeben wird. Bitte laden Sie Ihr Zertifikat beim Checkout als PDF, JPG oder PNG (maximal 10 MB) hoch. Wir versenden die Bestellung erst nach Prüfung und Freigabe durch unser Personal.

Sachkunde: Auffrischung beachten

Bestehende Bescheinigungen bleiben grundsätzlich gültig. Die neue Verordnung führt jedoch regelmäßige Auffrischungsschulungen ein. Prüfen Sie rechtzeitig, bis wann Ihr Personal eine Auffrischung benötigt.

Propan (R290): kein F-Gas, aber Gefahrgut

R290 fällt nicht unter die F-Gase-Verordnung; eine F-Gas-Sachkundebescheinigung ist für den Kauf nicht erforderlich. Propan ist jedoch ein entzündbares Gas (Gefahrenhinweis H220, UN-Nummer 1978, Gefahrgutklasse 2.1):

  • Versand ausschließlich als Gefahrgut nach ADR
  • Lagerung und Handhabung nur nach Sicherheitsdatenblatt – fern von Zündquellen, gut belüftet
  • Arbeiten an Anlagen mit brennbaren Kältemitteln setzen entsprechende Fachkunde und Ausrüstung voraus

Mehrweg- statt Einwegflaschen

Fluorierte Kältemittel dürfen nur in wiederbefüllbaren Behältern in Verkehr gebracht werden. Angaben zur jeweiligen Flasche finden Sie auf der Produktseite.

Sicherheitsdatenblatt

Zu jedem Kältemittel gehört ein Sicherheitsdatenblatt. Auf unseren Produktseiten finden Sie – soweit verfügbar – den Link zum Datenblatt des Herstellers; fehlende Datenblätter senden wir auf Anfrage zu.

Fazit

Für F-Gase gilt: Ohne Zertifikat keine Abgabe – und der Händler muss das prüfen können. Für R290 entfällt die F-Gas-Sachkunde, der sichere Umgang mit einem brennbaren Gas bleibt aber Pflicht. Unser Sortiment finden Sie in der Kategorie Kältemittel; bei Fragen zum Nachweis helfen wir gern weiter.

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Wir beraten Sie zu Auslegung, Kältemittelumstellung und Ersatzteilen — und liefern passende Komponenten ab Lager Börnsen bei Hamburg.

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